Zahlen nach Maß Bundestagsbeschluss vom 23.9.2011 Manfred Geest

Aktuelles:

14.10.2011: Bundesrat verweist Beschneidung des Gründungszuschusses an den Vermittlungsausschuss


Am 23.9.2011 hat der Bundestag unter Anderem die Änderung der Paragraphen 57 und 58, drittes Sozialgesetzbuch beschlossen. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Bundesrates und wurde am 14.10.2011 vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Damit ist das Inkrafttreten der neuen Regelung für Existenzgründer auf unbestimmte Zeit verschoben, wenn nicht die Entscheidung ganz gekippt wird.

Die vom Bundestag beschlossene Änderung würde bewirken, dass der Gründungszuschuss zukünftig nur noch für 6 Monate gezahlt wird. Er kann in Höhe von 300 EUR um 9 Monate (statt bisher 6 Monate) verlängert werden. Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld soll 150 Tage betragen statt bisher 90 Tage.

Die Agentur für Arbeit hat bisher ein Einspruchsrecht, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung und den Fähigkeiten des Gründers bestehen. Gemäß Änderungsbeschluss wird es zukünftig in das Ermessen der Agentur für Arbeit gestellt, ob der Gründungszuschuss gewährt wird.

Konsequenzen aus der geplanten Änderung

Die schwerste Konsequenz aus der Änderung liegt darin, dass die Startphase erheblich verkürzt wurde. Bisher können Gründer in einigen Branchen bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit ihr Gewerbe als nebenberufliche Tätigkeit anmelden und zu beginn der Arbeitslosigkeit erste Erfahrungen sammeln, ohne ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ernsthaft zu gefährden (bei Unternehmensberatern zeigen sich die ersten Erfolge in der Regel erst nach 6 Monaten).

Die Phase von den ersten Gehversuchen bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich die selbständige Tätigkeit im Wesentlichen selbst tragen muss, würde sich damit um 5 Monate verkürzen. Gerade für Projekte mit innovativen Zielsetzungen bedeutet das eine deutliche Reduktion der Chancen.

Man darf wohl optimistisch sein, dass die Ermessensfreiheit der Agentur für Arbeit sich positiv auf die sogenannten Mitnahmeeffekte auswirkt.

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